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Hausordnung

1. TEIL: HAUSORDNUNG  

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text unserer Schreiben die männliche Form. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.

I. Geltungsbereich

1. Räumlich

Diese Hausordnung gilt für die Räumlichkeiten der Hamburger Zweigstelle der Culturespaces Deutschland GmbH, im folgenden Port des Lumières genannt.

2. Rechtlich

Die Bestimmungen dieser Hausordnung sind zu befolgen. Personen, die der Hausordnung nicht Folge leisten, dürfen sich in den Räumlichkeiten von Port des Lumières nicht aufhalten und können aus den Ausstellungsräumen verwiesen werden. Alle Personen haben den Anordnungen des Einlass- und Kontrollpersonals, der Mitarbeiter des Hauses, der Polizei, der Feuerwehr, des Rettungsdienstes sowie den Anordnungen der behördlichen Aufsichtsorgane Folge zu leisten.

II. Besucher

3. Zutritt, Aufenthalt, Außenbereiche

Besuchern ist der Aufenthalt im Eingangs- sowie im Kassenbereich bis auf Widerruf gestattet. Der Zutritt zu der Ausstellung und zu weiteren Räumen, die für Gäste bestimmt sind, ist nur nach Vorweisen einer gültigen Eintrittskarte für die betreffende Veranstaltung gestattet und auf die der jeweiligen Veranstaltung zugehörigen Bereiche beschränkt. Wenn eine solche Eintrittskarte nicht vorgewiesen wird, kann der Zutritt unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche verwehrt werden. Der Zutritt zu bzw. Aufenthalt in andere Räume, z. B. Mitarbeiter- oder Bürobereiche oder Technikräume, ist nicht gestattet.

4. Kinder

Kinder unter 3 Jahre benötigen kein Ticket. Bitte beachten Sie jedoch, dass wir von einem Besuch mit Kindern unter 2 Jahren abraten.

5. Aufsichtspflicht bei Kindern

Kinder im Alter von bis zu zwölf Jahren dürfen die Ausstellung nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Das Übersteigen der Brüstungen sowie das Klettern und Toben in den Räumlichkeiten ist untersagt. Besucher mit Kindern haben für die Einhaltung dieser Regelungen Sorge zu tragen.  

6. Garderobe

Schirme, Stöcke, größere Taschen, Rucksäcke und vergleichbare bzw. sperrige Gegenstände sind in Spinde zu schließen oder müssen in dem dafür vorgesehen Bereich abgestellt werden. Kinderwagen sind aus Sicherheitsgründen in der Halle verboten, können jedoch zusammengeklappt bei uns im Schließfachbereich abgestellt werden. Wir empfehlen Ihnen, eine Babytrage zu nutzen. Rollatoren dürfen innerhalb der gekennzeichneten Bereiche im Eingangsbereich abgestellt werden, nicht jedoch in den Hauptverkehrswegen.  

 Wir übernehmen keine Haftung für die Gegenstände.

7. Foto-, Film-, Video-, Tonaufnahmen

Fotos und Videoaufnahmen dürfen ohne Blitz und Licht gerne gemacht werden, sofern sie für den privaten Gebrauch bestimmt sind. Die Nutzung der Aufnahmen für gewerbliche Zwecke ist nicht gestattet. Der Zugang mit einem Stativ ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Wenn Sie Ihre Aufnahmen über die sozialen Medien teilen, freuen wir uns über eine Verlinkung.

8. Tiere

Das Mitbringen von Tieren ist mit Ausnahme von Assistenzhunden untersagt.

9. Schallpegel

Bei einzelnen Veranstaltungen kann aufgrund hoher Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Besucher können an der Kasse einen geeigneten Gehörschutz verlangen, der gratis ausgegeben wird. Port des Lumières übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung für Hör- und Gesundheitsschäden.

10. Stören von Veranstaltungen, Alkoholisierung

Besucher, die nachhaltig die Veranstaltung stören oder offensichtlich durch Alkohol, Drogen oder sonstige Rauschmittel beeinträchtigt sind, können trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche am Eintritt gehindert bzw. des Gebäudes verwiesen werden.

11. Speisen und Getränke

Speisen und Getränke dürfen nicht mit in die Ausstellung genommen werden.

12. Einlass für Zuspätkommende

Sie haben eine Karenzzeit von 30 Minuten nach Beginn Ihres gebuchten Slots/ Zeitfensters, um die Ausstellung zu besuchen.  

13. Rauchen verboten

In den Räumlichkeiten des Port des Lumières ist das Rauchen generell verboten.

14. Fundgegenstände

Fundsachen werden an der Ticketkasse verwahrt und können dort binnen vier Wochen abgeholt werden.

15. Hausverweis, Hausverbot

Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen oder Anordnungen des Personals nicht Folge leisten, können unbeschadet weiterer rechtlicher Schritte und unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche zum Verlassen des Gebäudes aufgefordert werden. Darüber hinaus kann ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden.

 

2. TEIL: ALLGEMEINE HAUSORDNUNG  

§ 1 Geltungsbereich

Diese Hausordnung ist gültig auf dem Gelände und in sämtlichen Räumen des Port des Lumières

§ 2 Weisungen

Den Anweisungen des Betreibers und den von ihm eingesetzten Sicherheitsorganen (Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienste sowie Bedienstete der Polizei und anderer Ordnungsbehörden) ist im Geltungsbereich unverzüglich Folge zu leisten. Personen, die gegen diese Hausordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Gleiches gilt für Personen, die sich den Anordnungen widersetzen.

§ 3 Kontrollen

Gegenüber Personen, die aufgrund ihres Verhaltens, sonstiger Hinweise oder Feststellungen verdächtigt sind, dass

• sie durch den Einfluss von Alkohol und/oder Drogen beeinträchtigt sind oder

• sie Waffen oder gefährliche Gegenstände laut Waffengesetz oder

• sonstige nach dieser Hausordnung verbotene Gegenstände (z. B. pyrotechnische Artikel)  

mit sich führen oder

• die Sicherheit und Ordnung im Port des Lumières gefährden,  

sind Kontroll-, Sicherheits- und Ordnungsdienst sowie Bedienstete der Polizei und anderer Ordnungsbehörden berechtigt, Kontrollen durchzuführen. Die Kontrollen können sich auch auf mitgeführte Gegenstände erstrecken. Wer die Zustimmung zur Kontrolle seiner Person nicht erteilt, wird vom Kontroll-, Sicherheits- oder Ordnungsdienst oder Bediensteten der Polizei bzw. anderer Ordnungsbehörden vom Betreten des Port des Lumières ausgeschlossen oder des Hauses verwiesen, wenn er dort angetroffen wird. Personen, die nachhaltig stören oder offensichtlich durch Alkohol, Drogen oder sonstige Rauschmittel beeinträchtigt sind, können trotz gültiger Eintrittskarte unter Ausschluss jeglicher Rückerstattungsansprüche am Eintritt gehindert bzw. des Gebäudes verwiesen werden.

Unabhängig davon können stichprobenartig und zu Stroßzeiten Taschenkontrollen durch das Einlass und Sicherheitspersonal vorgenommen werden.

§ 4 Nutzung der Räumlichkeiten

Aus Gründen der Sicherheit und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Betreibers oder der Kontroll-, Sicherheits- und/ oder Ordnungsdienste oder Bedienstete der Polizei und anderer Ordnungsbehörden in andere Bereiche des Gebäudes auszuweichen bzw. das Gebäude zu verlassen.

Innerhalb des Geltungsbereiches hat sich jeder so zu verhalten, dass keine andere Person geschädigt, gefährdet, behindert, belästigt oder bedroht wird.

In Bereichen innerhalb des Port des Lumières, die speziell für Mitarbeiter und Lieferanten oder Dienstleister vorbehalten sind, ist der Aufenthalt für unbefugte Personen nicht gestattet.

Die Rettungswege sind freizuhalten. Die gekennzeichneten Fluchtwege sind im Gefahrenfall zu benutzen.

Den Lautsprecherdurchsagen und den Anweisungen der Ordnungskräfte ist im Gefahrenfall Folge zu leisten.

§ 5 Öffnungszeiten

Die Räumlichkeiten dürfen nur während der definierten Öffnungszeiten genutzt werden und sind spätestens am Ende dieser Zeit unverzüglich zu verlassen.

§ 6 Sauberkeit

Die Besucher sind verpflichtet, die Räumlichkeiten und deren Einrichtungen sorgsam zu behandeln und in sauberem Zustand zu hinterlassen und Beschädigungen zu vermeiden. Insbesondere dürfen in Ausgussbecken und Toiletten keine Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches gegossen oder geworfen werden. Abfälle sind in den Müllbehältern zu entsorgen.

§ 7 Werbung und Dekoration

Werbe- oder Propagandamaßnahmen jeder Art sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind im Geltungsbereich grundsätzlich untersagt, wenn sie nicht durch schriftliche Genehmigung des Betreibers im Einzelfall gestattet wurde. Die Verteilung von Werbematerialien, Flugzetteln, Foldern und Zeitschriften im Geltungsbereich ist unbeschadet der sonstigen behördlichen Vorschriften ausschließlich nach Bewilligung des Port des Lumières gestattet.

§ 8 Haftung / Gefahrentragung

Der Zutritt und die Nutzung des Geltungsbereichs erfolgen auf eigene Gefahr.

Die Gänge und sonstigen Verkehrsflächen sowie Flucht- und Rettungswege sind uneingeschränkt freizuhalten. Gegenstände insbesondere auch Gepäckstücke dürfen nicht unbeaufsichtigt gelassen werden.

§ 9 Verbote

Besuchern im Geltungsbereich dieser Hausordnung sind folgende Handlungen untersagt:

• das Mitführen oder Benutzen von Waffen oder gefährliche Gegenstände sowie Sachen, die, wenn sie geworfen werden, bei Personen zu Körperverletzungen führen können;

• das Mitführen oder Benutzen von Gassprühflaschen, ätzenden oder färbenden Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;

• die Mitnahme von Tieren jeder Art, mit Ausnahme von Assistenzhunden

• die Benutzung von Laser-Pointern;

• die Mitnahme und Benutzung von Inlineskates, Rollern, Skateboards o.ä.

• zu betteln;

• mit Gegenständen zu werfen;

• das Mitführen und der Genuss von Drogen und Alkohol;

• bauliche Anlagen, Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen, zu besprühen oder zu bekleben;

• rassistisches, fremdenfeindliches oder in sonstiger Weise radikales Propagandamaterial zu verbreiten, rechtsradikale Parolen zu äußern bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kundzugeben

Sollten durch sonstige schuldhafte Schädigungshandlungen Schäden entstehen, werden die Verursacher im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz herangezogen. Besteht der Verdacht, dass eine Person im Geltungsbereich dieser Hausordnung eine strafbare Handlung oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, wird Anzeige erstattet.

§ 10 Recht am eigenen Bild

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung wird der Geltungsbereich videoüberwacht.

§ 11 Schlussbestimmung

Diese Hausordnung tritt mit dem Tag der Inbetriebnahme des Port des Lumières in Kraft. Besucher und Nutzer erkennen mit dem Betreten des Geltungsbereiches diese Hausordnung als verbindlich an. Diese Hausordnung kann vom Betreiber jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert werden. Jede neue Ausgabe (Version) dieser Hausordnung ersetzt automatisch jede ältere Ausgabe und setzt jene damit außer Kraft.

Hamburg, 16.12.2024